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ZENTRUM FÜR FRAUENMEDIZIN

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Schwangerschaft & Arbeitgeber

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob eine Gefahr für Sie als Schwangere besteht. Ergibt die Überprüfung, dass Gefahr besteht, dann muss Ihr Arbeitgeber Sie anders einsetzen bzw. auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, dann muss Ihr Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellen und Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiterzahlen.


Mehr dazu auf der Seite der Arbeiterkammer.



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